Zur Diskussion steht eine Umnutzung des Frenkendorfer Areals östlich der Parkstrasse, direkt am Kreisel beim Autobahnanschluss zur A22. Heute wird das Areal als Logistikzentrum und als Standort des Detailhändlers «Aldi» genutzt.
Die Eigentümerin des Areals, ein Schweizer Familienunternehmen, steht vor der Frage, das verkehrsintensive und veraltete Logistikzentrum in eine neue Zukunft zu führen und alternative Nutzungen anzustreben. So entstanden in enger Absprache mit der Gemeinde Frenkendorf Planungsstudien, die aufzeigen sollten, wie das Areal besser genutzt werden könnte.
Die Planung zeigte, dass sich innerhalb der bisherigen Zonenvorschriften die Ziele einer zeitgemässen inneren Verdichtung mit einem hohen Wohnanteil und einer ökologischen Aufwertung nicht realisieren lassen. Deshalb verständigten sich die Gemeinde und die Eigentümerin darauf, die Planung eines Richtprojektes als Grundlage für einen Quartierplan anzugehen.
Mit einem Quartierplan schaffen die Behörden angepasste zonenrechtliche Bedingungen, die eine Nutzung im Rahmen der Eckwerte des Richtprojektes ermöglicht. Dabei muss ein Quartierplan selbstverständlich alle anderweitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften einhalten.
In der vorliegenden Quartierplanung geht es um die Festlegung der möglichen Gebäudevolumen, der Wege und Verbindungen, der Erschliessungen und um die Grundzüge der Umgebungsgestaltung. Im Rahmen der Baubewilligung wird der Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt das detaillierte Projekt zur Bewilligung eingereicht, inkl. allen Grundriss- und Fassadenplänen, Materialisierungskonzept und detailliertem Umgebungsplan. Natürlich muss die weitere Ausarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt immer im Rahmen dieses Quartierplanes erfolgen.
Die Gemeinde Frenkendorf profitiert durch die Aufwertung von Fuss- und Veloverbindungen, vom neuen Quartierplatz und einer hübscheren Visitenkarte bei der Ankunft mit Zug oder Auto. Zudem erhält sie eine Mehrwertabgabe, die den Bau weiterer notwendiger Infrastrukturen finanzieren könnte.
Zur Diskussion steht eine Umnutzung des Frenkendorfer Areals östlich der Parkstrasse, direkt am Kreisel beim Autobahnanschluss zur A22. Heute wird das Areal als Logistikzentrum und als Standort des Detailhändlers «Aldi» genutzt.
Die Eigentümerin des Areals, ein Schweizer Familienunternehmen, steht vor der Frage, das verkehrsintensive und veraltete Logistikzentrum in eine neue Zukunft zu führen und alternative Nutzungen anzustreben. So entstanden in enger Absprache mit der Gemeinde Frenkendorf Planungsstudien, die aufzeigen sollten, wie das Areal besser genutzt werden könnte.
Die Planung zeigte, dass sich innerhalb der bisherigen Zonenvorschriften die Ziele einer zeitgemässen inneren Verdichtung mit einem hohen Wohnanteil und einer ökologischen Aufwertung nicht realisieren lassen. Deshalb verständigten sich die Gemeinde und die Eigentümerin darauf, die Planung eines Richtprojektes als Grundlage für einen Quartierplan anzugehen.
Mit einem Quartierplan schaffen die Behörden angepasste zonenrechtliche Bedingungen, die eine Nutzung im Rahmen der Eckwerte des Richtprojektes ermöglicht. Dabei muss ein Quartierplan selbstverständlich alle anderweitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften einhalten.
In der vorliegenden Quartierplanung geht es um die Festlegung der möglichen Gebäudevolumen, der Wege und Verbindungen, der Erschliessungen und um die Grundzüge der Umgebungsgestaltung. Im Rahmen der Baubewilligung wird der Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt das detaillierte Projekt zur Bewilligung eingereicht, inkl. allen Grundriss- und Fassadenplänen, Materialisierungskonzept und detailliertem Umgebungsplan. Natürlich muss die weitere Ausarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt immer im Rahmen dieses Quartierplanes erfolgen.
Die Gemeinde Frenkendorf profitiert durch die Aufwertung von Fuss- und Veloverbindungen, vom neuen Quartierplatz und einer hübscheren Visitenkarte bei der Ankunft mit Zug oder Auto. Zudem erhält sie eine Mehrwertabgabe, die den Bau weiterer notwendiger Infrastrukturen finanzieren könnte.
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